Lektion 4 von 5
Geldwäsche-Pflichten für Makler: Risikoanalyse, Identifizierung, Meldung
Was das Geldwäschegesetz von Immobilienmaklern verlangt: Risikomanagement, Identifizierung beider Vertragsparteien, Aufzeichnung, Verdachtsmeldung und Aufsicht.
Immobilienmakler sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Diese Lektion zeigt, was daraus folgt: eine dokumentierte Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen, die Identifizierung von Käufer und Verkäufer zum richtigen Zeitpunkt, fünf Jahre Aufbewahrung, die Registrierung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und die Verdachtsmeldung.
Das erwartet Sie in dieser Lektion
- Wer Verpflichteter ist
- Baustein 1: Risikomanagement
- Baustein 2: Identifizierung zum richtigen Zeitpunkt
- Baustein 3: Aufzeichnen und aufbewahren
- Baustein 4: Registrierung und Verdachtsmeldung
- Aufsicht und Bußgelder
- Typische Fehler
- So setzen Sie es um
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