Werbung und Pflichtangaben: Energieausweis, Irreführung und Werbeansprache

Welche Energieausweis-Angaben in Immobilienanzeigen Pflicht sind, wann Werbung irreführt und wann Telefon- und E-Mail-Werbung eine Einwilligung braucht.

Eine Immobilienanzeige ohne Energieausweis-Angaben ist eine Ordnungswidrigkeit, ein falsches Zertifikat auf der Website eine Irreführung, ein Werbeanruf beim Eigentümer ohne Einwilligung unzulässig. Diese Lektion fasst die Regeln aus Gebäudemodernisierungsgesetz und UWG zusammen und zeigt, wie Sie Anzeigen, Website und Ansprache prüfen.

Das erwartet Sie in dieser Lektion

  1. Pflichtangaben zum Energieausweis
  2. Irreführende Werbung vermeiden
  3. Werbeansprache: Telefon, E-Mail, Briefkasten
  4. Prüfliste für jede Anzeige
  5. Typische Fehler
  6. So setzen Sie es um

Weiterlesen mit der Mitgliedschaft

Alle Lektionen, Lernblätter und Rechner für 99 € im Monat zzgl. USt. Nur für Unternehmer, monatlich kündbar.