Wofür Sie den Rechner nutzen

Viele Verkaufsmandate beginnen mit einem Hinweis: Eine Hausverwaltung erfährt vom Verkaufswunsch eines Eigentümers, ein Handwerker hört von einem Erbfall, ein früherer Kunde empfiehlt Sie weiter. Wenn Sie solche Hinweise vergüten, brauchen Sie eine klare Zahl, bevor Sie eine Vereinbarung schließen. Der Rechner ermittelt sie aus drei Eingaben:

  1. Kaufpreis des Objekts, erwartet oder vereinbart.
  2. Ihr Provisionssatz in Prozent, also der Satz, auf den sich der Anteil des Tippgebers bezieht.
  3. Anteil des Tippgebers in Prozent Ihrer Provision.

Das Ergebnis zeigt Ihre Provision in Euro und den Betrag, der auf den Tippgeber entfällt.

Die Formel in Worten

Ihre Provision ist Kaufpreis mal Provisionssatz. Die Tippgeberprovision ist Ihre Provision mal dem vereinbarten Anteil. Eine gesetzliche Grundlage für die Höhe gibt es nicht; die Rechnung ist reine Arithmetik.

Rechenbeispiele

Beispiel 1 (angenommene Werte): Ein Hinweis führt zum Verkauf eines Einfamilienhauses für 400.000 Euro. Sie erhalten vom Verkäufer 3 Prozent netto, also 12.000 Euro. Vereinbart ist ein Anteil von 10 Prozent Ihrer Nettoprovision.

Ergebnis Betrag
Ihre Provision netto (400.000 € × 3 %) 12.000 €
Tippgeberprovision (12.000 € × 10 %) 1.200 €
bei Ihnen verbleibend 10.800 €

Beispiel 2 (angenommene Werte): Dasselbe Objekt, aber der Anteil bezieht sich auf die Provision beider Seiten, zusammen 6 Prozent netto. Ihre Provision beträgt dann 24.000 Euro, die Tippgeberprovision bei 10 Prozent 2.400 Euro.

Der Unterschied zeigt, warum die Bemessungsgrundlage in der Vereinbarung eindeutig stehen muss.

Die Höhe festlegen: Kriterien statt Pauschalsatz

Weil es keinen üblichen Satz gibt, legen Sie die Höhe nach nachvollziehbaren Kriterien fest:

  • Wert des Hinweises: Ein bloßer Name ist weniger wert als ein Eigentümer, der bereits zugestimmt hat, dass Sie sich melden.
  • Ihr verbleibender Aufwand: Akquisetermin, Bewertung, Unterlagen, Vermarktung und Abwicklung liegen weiterhin bei Ihnen.
  • Ihre Kosten pro Auftrag: Vergleichen Sie die Tippgeberprovision mit dem, was Sie ein Mandat über andere Kanäle kostet. Wie Sie diese Zahl ermitteln, beschreibt der Ratgeber Marketing für Immobilienmakler.
  • Gleichbehandlung: Ein einheitliches Modell für alle Tippgeber verhindert Diskussionen und lässt sich leichter erklären.

Die Vereinbarung sauber gestalten

Schließen Sie mit jedem Tippgeber eine schriftliche Vereinbarung, bevor der erste Hinweis kommt. Regeln Sie mindestens:

  1. Was als Tipp zählt: etwa ein Eigentümer, der vorher zugestimmt hat, von Ihnen kontaktiert zu werden, und der Ihnen noch nicht bekannt war.
  2. Bemessungsgrundlage: Nettoprovision oder Bruttoprovision, nur Ihre Seite oder beide Seiten.
  3. Fälligkeit: nach Eingang Ihrer Provision.
  4. Ausschlüsse: was gilt, wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt wird oder der Eigentümer Sie bereits kannte.
  5. Datenschutz: Der Tippgeber gibt Kontaktdaten nur weiter, wenn der Eigentümer zugestimmt hat.
  6. Rollenklarheit: Der Tippgeber nennt einen Kontakt; Beratung und Vermittlung übernehmen Sie. Wer gewerbsmäßig vermittelt oder Gelegenheiten nachweist, braucht eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO.

Bei Tippgebern, die selbst in einem Vertrauensverhältnis zum Eigentümer stehen, etwa als Verwalter oder Berater, kann eine verschwiegene Vergütung problematisch sein. Klären Sie solche Konstellationen vorab rechtlich und setzen Sie auf Transparenz gegenüber dem Eigentümer.

Steuerliche Hinweise für beide Seiten

Für Sie ist die gezahlte Tippgeberprovision in der Regel eine Betriebsausgabe. Der Tippgeber muss die Einnahme je nach Lage versteuern; ob dabei Umsatzsteuer anfällt, hängt davon ab, ob er unternehmerisch tätig ist. Vereinbaren Sie, dass der Tippgeber für seine Steuern selbst verantwortlich ist, und lassen Sie sich bei regelmäßigen Zahlungen von Ihrer Steuerberatung zur Dokumentation beraten.

Mehr zum Empfehlungsnetzwerk

Ein Tippgebermodell ist nur so gut wie das Netzwerk dahinter. Wie Sie Empfehlungsgeber auswählen, ansprechen und dauerhaft pflegen, zeigt der Kurs Eigentümer-Akquise, wie Sie Empfehlungsmarketing messbar machen, der Kurs Kennzahlen, Provision und Wachstum. Ihre eigene Provision einschließlich der Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer berechnet der Rechner zur Maklercourtage. Mit der Mitgliedschaft erhalten Sie alle Lektionen und Lernblätter.

Stand 11/2026. Die Berechnung ist reine Arithmetik auf Grundlage Ihrer Eingaben und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.