Immobilienmakler müssen seit dem 24. Juli 2026 keine gesetzliche Weiterbildung mehr nachweisen. Die frühere Pflicht, sich innerhalb von drei Kalenderjahren 20 Stunden fortzubilden, steht zwar weiter in § 34c Abs. 2a GewO, gilt nach dem aktuellen Wortlaut aber nur noch für Wohnimmobilienverwalter (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO) und deren unmittelbar mitwirkende Beschäftigte. Für Makler nach Nr. 1 ist Weiterbildung damit wieder eine unternehmerische Entscheidung. Sinnvoll bleibt sie trotzdem: Rechtsprechung, Gesetze und Marktgewohnheiten ändern sich, und die Fehler, die Sie mit veraltetem Wissen machen, kosten Provision oder führen zur Haftung.

Was sich geändert hat

Die alte Regel

Bis Juli 2026 waren Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gleichermaßen verpflichtet, sich weiterzubilden: 20 Zeitstunden innerhalb von drei Kalenderjahren, ebenso ihre unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Beschäftigten. Nachweise mussten aufbewahrt und auf Anforderung der Behörde vorgelegt werden.

Die neue Regel

Durch ein Gesetz zum Bürokratierückbau ist der Makler aus dieser Pflicht herausgenommen worden. Der heutige § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO spricht nur noch von Gewerbetreibenden nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, also den Wohnimmobilienverwaltern. Die Industrie- und Handelskammern bestätigen, dass für Immobilienmakler seit dem 24. Juli 2026 keine gewerberechtliche Weiterbildungspflicht mehr besteht.

Immobilienmakler (Nr. 1) Wohnimmobilienverwalter (Nr. 4)
Erlaubnis nach § 34c GewO ja ja
Gesetzliche Weiterbildungspflicht entfallen seit 24.07.2026 weiterhin 20 Stunden in drei Kalenderjahren
Pflicht für mitwirkende Beschäftigte entfallen weiterhin
Berufshaftpflichtversicherung als Erlaubnisvoraussetzung nein ja (§ 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO)

Wenn Sie beides tun

Viele Büros vermitteln und verwalten zugleich. Für den Verwaltungsteil gilt die Pflicht weiter, für die Vermittlung nicht. Wer in Ihrem Team an der Verwaltung von Wohnungseigentum oder von Mietverhältnissen über Wohnräume für Dritte unmittelbar mitwirkt, muss weiterhin seine Stunden sammeln. Führen Sie die Nachweise für diese Personen getrennt und vollständig.

Warum Weiterbildung trotzdem in Ihren Kalender gehört

Fehler kosten Provision

Der Provisionsanspruch hängt an formalen Voraussetzungen. Ein Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus mit einem Verbraucher bedarf der Textform (§ 656a BGB). Die Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer ist bei diesen Objekten gesetzlich geregelt (§§ 656c, 656d BGB). Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann dazu führen, dass ein Verbraucher den Vertrag noch Monate nach Vertragsschluss widerrufen kann. Wer diese Regeln nicht sicher beherrscht, riskiert seine Vergütung.

Pflichten aus anderen Gesetzen bleiben

Der Wegfall betrifft nur die Weiterbildungspflicht der Gewerbeordnung. Unverändert gelten unter anderem:

  • die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, denn Immobilienmakler sind Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG,
  • die Aufzeichnungspflichten nach § 10 der Makler- und Bauträgerverordnung,
  • die Pflichtangaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen nach § 87 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz),
  • das Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG),
  • die Informationspflichten Ihrer Website nach § 5 DDG.

Die Umbenennung des GEG in Gebäudemodernisierungsgesetz zeigt, wie schnell sich Begriffe ändern, die in jedem Exposé auftauchen. Wer sich nicht regelmäßig informiert, schreibt in Vorlagen veraltete Bezeichnungen fort.

Der Markt prüft Sie täglich

Eigentümer vergleichen Makler, bevor sie einen Auftrag vergeben. Sie fragen nach Bewertungsmethoden, nach Vermarktungswegen, nach Erfahrungen mit Bieterverfahren. Ihr Fachwissen ist im Akquisegespräch das wichtigste Verkaufsargument. Eine Weiterbildung, die Sie im Gespräch sicherer macht, zahlt sich schneller aus als jede, die nur einen Nachweis erzeugt.

Weiterbildung sinnvoll planen

Ohne gesetzliche Stundenvorgabe können Sie Weiterbildung an dem ausrichten, was Ihr Büro voranbringt. Ein einfaches Vorgehen in drei Schritten:

1. Lücken an Kennzahlen erkennen

Schauen Sie auf Ihre eigenen Zahlen statt auf Kurskataloge. Typische Fragen:

  • Wie viele Eigentümergespräche führen zu einem unterschriebenen Auftrag?
  • Wie lange dauert es vom Vermarktungsstart bis zum Notartermin?
  • Wie oft verhandeln Sie die Provision nach unten?
  • Wie viele Anfragen erzeugt ein Exposé, und wie viele davon führen zu einer Besichtigung?

Wo eine Zahl deutlich schlechter ist, als Sie es erwarten, liegt Ihr erstes Weiterbildungsthema. Welche Kennzahlen sich für Maklerbüros eignen und wie Sie sie erheben, behandelt die erste Lektion im Kurs Kennzahlen, Provision und Wachstum.

2. Pflichtwissen jährlich auffrischen

Planen Sie einmal im Jahr einen festen Termin für die Themen, bei denen sich Recht ändert: Maklervertrag und Widerruf, Provisionsteilung, Geldwäscheprävention, Datenschutz, Pflichtangaben in der Werbung. Der Kurs Recht und Pflichten für Immobilienmakler ist genau entlang dieser Themen aufgebaut.

3. Das Team einbeziehen

Wenn Sie Mitarbeiter haben, die Besichtigungen führen oder Exposés schreiben, gilt dasselbe für sie. Ohne gesetzliche Pflicht hängt es an Ihnen, ob Ihr Team auf dem gleichen Stand ist. Kurze, regelmäßige Einheiten, etwa eine Lektion pro Woche mit anschließender Besprechung am eigenen Objekt, wirken nachhaltiger als ein ganzer Seminartag im Jahr.

Ein Jahresplan als Beispiel

Ohne Pflichtstunden hilft ein fester Rahmen, damit Weiterbildung nicht im Tagesgeschäft untergeht. Ein mögliches Raster für ein kleines Büro, frei anpassbar:

Quartal Schwerpunkt Anlass
1 Recht: Maklervertrag, Widerruf, Provisionsteilung, Geldwäsche Jahresbeginn, Vorlagen für das neue Jahr prüfen
2 Akquise: ein Kanal, der im Vorjahr zu wenig Aufträge brachte Auswertung der Vorjahreszahlen
3 Objektaufbereitung: Fotos, Exposé, Pflichtangaben Vorbereitung auf die Vermarktung im Herbst
4 Kennzahlen und Planung: Kosten pro Auftrag, Provisionsquote Budget und Ziele für das nächste Jahr

Halten Sie pro Quartal fest, was Sie konkret geändert haben: eine neue Vorlage, ein angepasster Gesprächsleitfaden, eine geänderte Fotoroutine. Weiterbildung, die keine Änderung im Büro auslöst, war Unterhaltung.

Selbstlernen wirksam machen

Online-Kurse scheitern selten am Inhalt, sondern an der Umsetzung. Drei Gewohnheiten helfen:

  1. Kleine Einheiten: Eine Lektion pro Woche, zu einem festen Termin im Kalender, ist realistischer als ein ganzer Kurs am Wochenende.
  2. Sofort anwenden: Nehmen Sie aus jeder Lektion genau eine Sache mit, die Sie in den nächsten sieben Tagen an einem echten Objekt oder Gespräch ausprobieren.
  3. Gemeinsam besprechen: Wenn Sie im Team arbeiten, stellt jeweils eine Person die Lektion der Woche in zehn Minuten vor. Das festigt den Stoff und zeigt, wo Ihre Abläufe voneinander abweichen.

Neue Mitarbeiter einarbeiten

Mit dem Wegfall der Pflicht fehlt auch der äußere Anlass, neue Kolleginnen und Kollegen systematisch zu schulen. Legen Sie deshalb fest, welche Themen jemand beherrschen muss, bevor er allein Besichtigungen führt oder Exposés veröffentlicht: Pflichtangaben zum Energieausweis, Umgang mit personenbezogenen Daten, Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz, Grundzüge des Maklervertrags. Eine kurze Checkliste mit Unterschrift nach jedem Thema schafft Klarheit für beide Seiten. Wie Sie Einarbeitung und Teamaufbau organisieren, behandelt der Kurs Kennzahlen, Provision und Wachstum.

Formate im Vergleich

Format Stärken Schwächen
Präsenzseminar Austausch mit Kollegen, direkte Fragen an Referenten Reisezeit, fester Termin, oft breiter Stoff
Live-Webinar kein Anfahrtsweg, Fragen möglich fester Termin, Aufmerksamkeit am Bildschirm begrenzt
Online-Kurs zum Selbstlernen eigenes Tempo, gezielte Themen, wiederholbar erfordert Disziplin, kein persönlicher Austausch
Verbandsveranstaltung Branchennetzwerk, aktuelle Themen Inhalte schwanken, Mitgliedschaft nötig
Inhouse-Schulung genau auf Ihr Büro zugeschnitten teuer für kleine Teams

Viele Makler kombinieren: ein Online-Kurs für das systematische Wissen, gelegentliche Präsenzveranstaltungen für den Austausch.

Woran Sie gute Angebote erkennen

  1. Aktualität: Die Inhalte nennen einen Stand. Ein Kurs, der 2026 noch die 20-Stunden-Pflicht für Makler als geltend darstellt, ist nicht gepflegt.
  2. Belege: Rechtsaussagen nennen die Norm oder das Urteil mit Aktenzeichen. Pauschale Behauptungen ohne Quelle sind ein Warnsignal.
  3. Praxisbezug: Sie bekommen Vorlagen, Checklisten oder Rechenwege, die Sie am nächsten Tag einsetzen können.
  4. Probezugang: Sie können vor dem Kauf eine vollständige Lektion sehen.
  5. Faire Konditionen: Laufzeit und Kündigung sind klar geregelt.
  6. Keine Erfolgsversprechen: Wer Ihnen eine bestimmte Zahl zusätzlicher Mandate garantiert, verkauft Marketing, keine Weiterbildung.

Häufige Missverständnisse nach dem Wegfall

  • „Dann brauche ich gar nichts mehr zu tun.“ Die Pflichten aus Geldwäschegesetz, MaBV, UWG, Datenschutzrecht und Gebäudemodernisierungsgesetz bestehen unverändert. Nur die Stundenpflicht der Gewerbeordnung ist für Makler weggefallen.
  • „Meine Mitarbeiter sind auch befreit.“ Das gilt nur, soweit sie im Vermittlungsgeschäft tätig sind. Wer an der Verwaltung von Wohnungseigentum oder Mietwohnungen für Dritte unmittelbar mitwirkt, bleibt weiterbildungspflichtig.
  • „Alte Vorlagen sind noch aktuell.“ Prüfen Sie Verträge, Exposé-Bausteine und Website-Texte auf Hinweise zur früheren Weiterbildungspflicht oder zum GEG und passen Sie sie an.
  • „Zertifikate sind jetzt wertlos.“ Gegenüber Eigentümern können belegte Fortbildungen weiterhin ein Argument sein. Werben Sie damit aber nur sachlich und ohne den Eindruck, es handle sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation.

Wie maklerwerk.de dabei hilft

maklerwerk.de ist eine Online-Akademie für gewerbliche Immobilienmakler mit sechs Kursen und 30 Lektionen: Eigentümer-Akquise, Objektaufbereitung, Verkaufsprozess, Digitalisierung und KI, Recht und Pflichten sowie Kennzahlen, Provision und Wachstum. Die erste Lektion jedes Kurses ist frei zugänglich und ohne Anmeldung lesbar. Mit der Mitgliedschaft erhalten Sie alle Lektionen, Lernblätter zum Herunterladen und die Rechner. Sie kostet 99 Euro pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer, ist monatlich kündbar und richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

Für Wohnimmobilienverwalter, die weiterhin Nachweise brauchen, gilt: Prüfen Sie bei jedem Anbieter, ob er Teilnahmebestätigungen ausstellt, die den Anforderungen Ihrer Behörde genügen.

Stand der Angaben: 11/2026. Die Rechtslage zur Weiterbildungspflicht wurde am Wortlaut des § 34c GewO auf gesetze-im-internet.de geprüft.